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WEINTEMPERIERSCHRANK WG 185

WEINTEMPERIERSCHRANK WG 185

ArtNr.: NC-477700185

Standversion schwarz, Ausstattung mit Glastür

NordCap NordCap
  • WEINTEMPERIERSCHRANK  WG 185
  • Weintemperierschrank wahlweise als Standmodell oder auch bedingt einbaufähig einsetzbar

  • mit Glastür, bedingt einbaufähig* oder als Standmodell einsetzbar

    • Weintemperierschrank, steckerfertig
    • außen schwarz lackiert
    • innen schwarz plastifiziert
    • bedingt einbaufähig*
    • Glastür mit doppelt isoliertem UV-Schutzglas, Griffleiste, Schloss, Türanschlag rechts, wechselbar
    • energiesparende LED-Innenbeleuchtung
    • elektronisch getrennt regelbare Temperaturzone wahlweise als Monotemperatur oder Multitemperatur
      durch integrierte Heizelemente
    • automatische Abtauung und Tauwasserverdunstung
    • austauschbarer Aktivkohle-Luftfilter gegen Schimmelbildung
    • sehr leiser und erschütterungsfreier Gerätelauf
    • statische Kühlung und Lüfter für Frischluftzufuhr bieten beste Bedingungen für die professionelle Weinlagerung
    • serienmäßig mit 1 Präsentations-Holzrost, B x T in mm: 525 x 355, 3 Präsentations-Holzrosten,
      B x T in mm: 525 x 440 sowie 1 schrägstehendes Präsentations-Holzrost, B x T in mm: 525 x 230
    • Bodenfläche zur Aufnahme von liegenden Flaschen geeignet
    • 2 justierbare Stellfüße vorn und 2 Rollen hinten

      Hinweis:
      * Bei Einbau des Modells ist bauseitig für eine ausreichende Be- und Entlüftung über und neben dem Schrank
      zu sorgen.
  • Nettorauminhalt 368 l
    Kältemittel R-600a / 65 g
    Aufnahme (wahlweise) 197 x Bordeaux-Flaschen 0,75 l
    Verkleidung innen schwarz plastifiziert
    Verkleidung außen schwarz lackiert
    Abstell- und Lagerflächen 6 x Präsentations-Holzrost(e), höhenverstellbar
    Temperaturbereich +5 bis +22 °C bei 32 °C UT und 60 % RF
    Klimaklasse SN-ST (+10 bis +38 °C)
    Bruttogewicht 90 kg
    Nettogewicht 87 kg
    Breite außen 595
    Tiefe außen 610
    Höhe außen 1850
    Geräuschpegel 42 dB
    Anschlusswert 200 W / 230 V
    Energieverbrauch 0,598 kWh / 24h
    • 24 Monate Vor Ort  Gewährleistung  ( jetzt auch bei Cool Produkten 24 Monate vor ORT ) in Deutschland

      12 Monate Materialgewähr für Kunden im Ausland 

    • ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

    • Bei Messegeräten für Gewerbe  6 Monate Vor Ort Gewähr in Deutschland und  6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland 

    • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
    •  
    • Zwischenverkauf vorbehalten
    • 24 Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf das NordCap Gesamtprogramm Kühltechnik sowie die NordCap PROJECT-LINE
    • 24 Monate Gewährleistung auf das NordCap Gesamtprogramm Koch- und Spültechnik (12 Monate Lohn & Teile plus 12 Monate Teile)
    • 24  Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf unser NordCap COOL-LINE-Programm. 
    • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

    Die ausführlichen Gewährleistungsbedingungen können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Sie stellen eine freiwillige zusätzliche Leistung seitens NordCap dar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.

    Bitte beachten Sie, dass nur das vollständig ausgefüllte und an NordCap zurückgesandte Inbetriebnahmeprotokoll Spültechnik zum Gewährleistungsanspruch berechtigt.

    Sie benötigen schnellen und professionellen Service innerhalb des Gewährleistungszeitraums? Kein Problem! Bitte füllen Sie hierzu unseren Gewährleistungsantrag aus.

     

    Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

    Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, falls sich der Preis dieses Artikels ändert bzw. Ihrem Wunschpreis entspricht.

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