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MiniCream 2V

MiniCream 2V

ArtNr.: TECF-Mini-Cream

Die kleine, steckfertige Auftisch-Eisvitrine hat ein Fassungsvermögen von 2 x 5 l

NordCap NordCap
Framec Mondial  MiniCream 2V   
32 kg 90 W 20 ltr Nutzinhalt  R 600a  490x790x 345 mm für 2 Schalen a 5 ltr -10 bis -22 C Scharniere nicht arretierbar , rechts und links Lüftungsschlitze 230 V 1,8 kw/24h Behälter innen aus Edelstahl  
 
Für 2 mal 5 Ltr geeignet

Oder für 4 mal 2,5 ltr Schalen aus Edelstahl    Ohne beleuchtetes Werbeschild
 
Viele Gäste haben nach einem leckeren Essen noch Lust auf etwas Süßes. Vor allem Eis steht dann hoch im Kurs. Auch wenn Sie keine Eisdiele betreiben, ist es immer gut, Speiseeis auf der Karte zu haben. Mit der Framec Eisvitrine haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Auswahl den Gästen direkt zu präsentieren und ihnen Appetit auf ein kühles Dessert zu machen.

Die Framec Eisvitrine ist sehr kompakt und platzsparend. Sie kann problemlos hinter der Bar oder auf einem kleinen Beistelltisch abgestellt werden, auch für die freie Auswahl der Gäste beim Nachtischbuffet ist sie ideal. Die Ausstellfläche beträgt nur 0,145 qm, die Maße sind 490 x 790 x 345 mm. Brutto fasst die Tisch Eisvitrine 28,5 cdm, netto 19,3 cdm. Zwei 5 Liter Eisschalen finden Platz. Mit einem Gewicht von 23 kg ist das Kühlmöbel leicht zu transportieren und kann bei Nichtgebrauch im Gastraum schnell weggeräumt werden.

Nicht nur der leckere Inhalt, sondern auch die Eisvitrine ist als Tischgerät ein echter Hingucker. Die Außenverkleidung besteht aus Stahlblech mit einer weißen Plastikbeschichtung. Für die Innenwanne wurde CNS DIN 1.4301 verwendet. Die schwenkbare, abgerundete Plexiglashaube ist sehr robust und kratzfest und ein idealer Schutz. Sie kann kinderleicht angehoben werden.

Die steckerfertige Auftisch-Eisvitrine Mini Cream  2V wurde für die Klimaklasse 4 getestet und entwickelt, der Temperaturbereich liegt bei 35 °C UT und 70 % RF zwischen -14 und -16 °C. Die Temperatur wird in der Eistheke über eine manuelle Thermostatsteuerung geregelt, als Kältemittel werden 50 G von R290 verwendet. Das starke Dichtungsprofil der Plexiglashaube verhindert ein Austreten von Kälte nach außen bzw. ein Eintreten von Wärme nach innen, das Eis wird somit optimal gekühlt.

Die Mondial Eisvitrine  benötigt einen 230 V bzw.90 W Anschluss, der Energieverbrauch beträgt pro Stunde 1,8 kW. Das Mondial Tischgerät ist eine kleine, aber feine Lösung, um Speiseeis platzsparend zu lagern und zu präsentieren.
 
 
Mehrpreis beleuchtetes Displayfeld separat schaltbar € 190,-- + mwst  

Modell MINI CREAM 2V LED wie Bild 2 und Bild 3


 

Kältemittel R 600 a / 50 g

Fassungsvermögen 2 x 5,00 l Eisschale oder 4 x 2,5 ltr

 

 

Breite

Tiefe

Höhe

Außen

470 mm

700 mm

385 mm

 

Anschlusswert  130 W / 230 V

Steuerung digital

Anschlusswert-Elektro 230 V

Temperaturbereich -14 bis -16 °C bei 35 °C UT und 70 % RF

Klimaklasse SN (+10 bis +30 °C)

Gewicht

39 kg (Bruttogewicht) 23 kg (Nettogewicht)

  • steckerfertige Auftisch-Vitrine mit statischer Kühlung

  • TK-Version für zwei 5 l-Eisschalen

  • innen Innenwanne aus CNS DIN 1.4301

  • außen: weiß plastifiziertes Stahlblech

  • schwenkbare Plexiglashaube mit Dichtungsprofil

  • manueller Thermostat

  • manuelle Abtauung, entwickelt und getestet für Klimaklasse SN (+10 bis +30 °C)

     

  • 24 Monate Vor Ort  Gewährleistung  ( jetzt auch bei Cool Produkten 24 Monate vor ORT ) in Deutschland

    12 Monate Materialgewähr für Kunden im Ausland 

  • ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

  • Bei Messegeräten für Gewerbe  6 Monate Vor Ort Gewähr in Deutschland und  6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland 

  • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
  •  
  • Zwischenverkauf vorbehalten
  • 24 Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf das NordCap Gesamtprogramm Kühltechnik sowie die NordCap PROJECT-LINE
  • 24 Monate Gewährleistung auf das NordCap Gesamtprogramm Koch- und Spültechnik (12 Monate Lohn & Teile plus 12 Monate Teile)
  • 24  Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf unser NordCap COOL-LINE-Programm. 
  • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

Die ausführlichen Gewährleistungsbedingungen können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Sie stellen eine freiwillige zusätzliche Leistung seitens NordCap dar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Bitte beachten Sie, dass nur das vollständig ausgefüllte und an NordCap zurückgesandte Inbetriebnahmeprotokoll Spültechnik zum Gewährleistungsanspruch berechtigt.

Sie benötigen schnellen und professionellen Service innerhalb des Gewährleistungszeitraums? Kein Problem! Bitte füllen Sie hierzu unseren Gewährleistungsantrag aus.

 

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

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