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Minibar TM 52-V

Minibar TM 52-V

ArtNr.: NC-43560057

Die Hotelminibar von NordCap mit Volltür und zwei Tragrosten hat ein Fassungsvermögen von 51 l. Sie verfügt über eine energiesparende LED-Innenbeleuchtung und 6 Kühlstufen. Die abschließbare Minibar gibt es auch als Glastürversion.

NordCap NordCap
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Angebotspreis: 336,21 ( inkl. 19 % MwSt.)
ab 150 € Bestellwert versandkostenfrei

Minibar TM 52-V

Technische Daten

  • Energieverbrauch: 0,91 kWh / 24 h
  • Bruttoinhalt: 52 l
  • Fassungsvermögen: 36 x Dosen 0,33 l, 2 x Tragroste, grau rilsaniert
  • Temperaturbereich: +4°C bis +12°C
  • Klimaklasse: N (+16 bis +32°C)
  • steckerfertige Minibar mit geräuscharmer Absorbertechnik
  • Volltürversion, abschließbar
  • außen lackiertes Stahlblech, Standardfarbe anthrazit
  • innen Kunststoff, RAL 7005, grau
  • Türanschlag rechts, wechselbar
  • energiesparende, helle LED-Innenbeleuchtung
  • mechanischer Thermostat mit 6 Kühlstufen
  • automatische Abtauung
  • serienmäßig mit 2 verstellbaren Tragrosten, grau rilsaniert, B x T in mm: 325 x 145

Abmessungen

  • Maße (BxTxH): 402mm x 450mm x 670mm
  • Gewicht: 21 kg


Eine Minibar gehört in jedem besseren Hotel mittlerweile zur Standardausrüstung der einzelnen
Zimmer. Der Gast weiß diesen Service zu schätzen und nimmt die bereitgestellten Getränke und
Snacks gerne in Anspruch. Als Gastgeber sollten Sie auf diese lukrative Einnahmequelle auf keinen
Fall verzichten. Die Minibar TM 50 V gehört in jedes Hotelzimmer!
 
Mit einem möglichen Bruttoinhalt von bis zu 51 Litern ist die TM 50 V ein Großer unter den Kleinen.
Bis zu 35 Dosen mit je 0,33 l haben darin Platz. Der Innenraum kann mit zwei grauen,
höhenverstellbaren Tragrosten unterteilt werden. Die Innenmaße betragen 331 x 245 x 569 mm, außen
misst die Minibar 402 x 452 x 670 mm. Trotz des großzügigen Nutzvolumens kann sie somit immer
noch problemlos in jeder Hotelanrichte untergebracht werden.
 
Für den Innenraum wurde grauer RAL 7005 Kunststoff verwendet, außen erstrahlt die Minibar in
schickem Anthrazit. Die Volltür ist bei Bedarf abschließbar. Der Türanschlag befindet sich rechts und
ist wechselbar. Mit einem Nettogewicht von 18,5 kg kann die Minibar leicht verschoben oder
angehoben werden, sodass z. B. das Zimmermädchen im Gegensatz zu fest eingebauten Modellen
ohne großen Kraftaufwand an die normalerweise schwer zu erreichenden Ecken des Schrankes
herankommt und diesen gründlich reinigen kann.
 
Die Temperatur liegt im Inneren bei 25 °C UT und 60 % RF in einem Bereich zwischen +2 °C und
+12 °C. Für die Kühlung des Gerätes der Klimaklasse N wird Ammoniak NH3 verwendet. Das
Thermostat funktioniert mechanisch und hat 6 Kühlstufen. Die Abtauung erfolgt automatisch. Pro Tag
verbraucht die Nordcap Minibar TM 50 V 0,91 kWh Energie. Trotz der starken Leistung arbeitet die
Hotelminibar durch die geräuscharme Absorbertechnik sehr leise, die Gäste werden somit nicht
gestört.
 
Die Nordcap TM 40 V Minibars sind bei ihrer Größe und Leistung fast schon keine Mini Bar mehr,
sondern kleine Kühlschränke. Fest steht, dass sie in keinem Hotelzimmer fehlen sollten.

Energieeffizienzklasse


Leistungsdaten:
Bruttoinhalt: 52 l Nettoinhalt: 51 l Kältemittel: NH3 mögliches Fassungsvermögen: 36 x Dosen 0,33 l Ab- / Ausstellfläche: 2 x Tragroste, grau rilsaniert

Abmessungen in mm:
außen (B x T x H): 402 x 450 x 670 innen (B x T x H): 310 x 225 x 565

Einbaumasse in mm:


Technische Daten:
Anschlusswert: 60 W / 230 V Energieverbrauch: 0,91 kWh / 24h

Gewichtsangaben:
Bruttogewicht: 21 kg Nettogewicht: 16 kg

Temperaturangaben:
Temperaturbereich: +2 bis +12 °C bei 25 °C UT und 60 % RF Klimaklasse: N (+16 bis +32 °C)
  • 24 Monate Vor Ort  Gewährleistung  ( jetzt auch bei Cool Produkten 24 Monate vor ORT ) in Deutschland

    12 Monate Materialgewähr für Kunden im Ausland 

  • ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

  • Bei Messegeräten für Gewerbe  6 Monate Vor Ort Gewähr in Deutschland und  6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland 

  • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
  •  
  • Zwischenverkauf vorbehalten
  • 24 Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf das NordCap Gesamtprogramm Kühltechnik sowie die NordCap PROJECT-LINE
  • 24 Monate Gewährleistung auf das NordCap Gesamtprogramm Koch- und Spültechnik (12 Monate Lohn & Teile plus 12 Monate Teile)
  • 24  Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf unser NordCap COOL-LINE-Programm. 
  • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

Die ausführlichen Gewährleistungsbedingungen können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Sie stellen eine freiwillige zusätzliche Leistung seitens NordCap dar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Bitte beachten Sie, dass nur das vollständig ausgefüllte und an NordCap zurückgesandte Inbetriebnahmeprotokoll Spültechnik zum Gewährleistungsanspruch berechtigt.

Sie benötigen schnellen und professionellen Service innerhalb des Gewährleistungszeitraums? Kein Problem! Bitte füllen Sie hierzu unseren Gewährleistungsantrag aus.

 

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

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