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Minibar TM 52-G

Minibar TM 52-G

ArtNr.: NC-43560058

1 Glastür, 2 Tragroste, LED-Beleuchtung

NordCap NordCap

Minibar TM 52-G

( wegen öko design Richtliche aus dem Programm genommen )

Technische Daten

  • Energieverbrauch: 1,00 kWh / 24 h
  • Bruttoinhalt: 52 l
  • Temperaturbereich: +6°C bis +12°C
  • steckerfertige Minibar mit geräuscharmer Absorbertechnik
  • Glastürversion, abschließbar
  • außen lackiertes Stahlblech, Standardfarbe anthrazit
  • innen Kunststoff, RAL 7005, grau
  • Türanschlag rechts, wechselbar
  • energiesparende, helle LED-Innenbeleuchtung
  • mechanischer Thermostat mit 6 Kühlstufen
  • automatische Abtauung
  • serienmäßig mit 2 verstellbaren Tragrosten, grau rilsaniert, B x T in mm: 325 x 145

Abmessungen

  • Maße (BxTxH): 402mm x 450mm x 670mm
  • Gewicht: 24 kg


Die Minibar TM 50 G lässt keine Wünsche Ihrer Gäste offen. Mit ihrem großen Fassungsvermögen,
ihrem schicken Design und der perfekten Kühlleistung wird sie nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren
Hotel-Gästen gefallen.
 
Die Temperatur im Inneren der Nordcap Minibar TM 50 G kann in einem Bereich zwischen +2 bis
+12 °C bei 25 °C UT und 60 % RF eingestellt werden. Die Getränke und Snacks bleiben damit schön
kühl, ohne zu kalt zu sein. Für die Kühlung verbraucht die Minibar TM 50 G pro Tag 1,00 kWh
Energie. Als Kältemittel wird Ammoniak NH3 eingesetzt. Eine geräuscharme Absorbertechnik sorgt
bei dem kleinen Kühlschrank für einen besonders leisen Betrieb.
 
Über ein einfach zu bedienendes, mechanisches Thermostat kann zwischen sechs Kühlstufen gewählt
werden. So wird es auch für den Gast ganz einfach, die Temperatur zu ändern, falls ihm die
Grundeinstellung zu warm oder kalt ist. Innerhalb kürzester Zeit wird durch die leistungsstarke
Kühlung die Temperatur entsprechend angepasst.
 
Die Minibar verfügt über eine vollisolierte Glastür. Außen ist die Glastür Minibar anthrazit, der
Innenbereich besteht aus grauem Kunststoff RAL 7005. Durch das offene Design wirkt sie optisch
kleiner und ist in ihrer Erscheinung weniger dominant, aber dennoch auffallend. Nicht zuletzt auch
aufgrund ihrer hellen, energiesparenden LED-Innenbeleuchtung, die sie regelrecht zum Strahlen
bringt. Die Minibar ist abschließbar und der Türanschlag auf der rechten Seite ist wechselbar.
 
Die Mini Bar gehört mit einer Breite von 402 mm, einer Tiefe von 452 mm und einer Höhe von 670
mm bzw. mit den Innenmaßen 331 x 245 x 569 mm zu den größeren Modellen aus der Nordcap Serie.
Sie umfasst ein Bruttovolumen von 51 l bzw. hat netto 50 Liter Platz. 44 Dosen mit einer Füllmenge
von jeweils 0,33 l können in der Glastür Minibar untergebracht werden. Zwei im Lieferumfang
serienmäßig enthaltene grau rilansierte Tragroste machen eine sinnvolle Einteilung des Innenraums je
nach Größe der Flaschen, Dosen und Snacks möglich.
 
Die Minibars für Hotels von NordCap haben sich in der Praxis bewährt und werden wegen ihrer
Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit, der leichten Reinigung und des schönen Designs sehr gerne in
Hotelzimmer integriert.

Energieeffizienzklasse


Leistungsdaten:
Bruttoinhalt: 52 l Nettoinhalt: 51 l Kältemittel: NH3 mögliches Fassungsvermögen: 36 x Dosen 0,33 l Ab- / Ausstellfläche: 2 x Tragroste, grau rilsaniert

Abmessungen in mm:
außen (B x T x H): 402 x 450 x 670 innen (B x T x H): 310 x 225 x 565

Einbaumasse in mm:


Technische Daten:
Anschlusswert: 60 W / 230 V Energieverbrauch: 1,00 kWh / 24h

Gewichtsangaben:
Bruttogewicht: 24 kg Nettogewicht: 19 kg

Temperaturangaben:
Temperaturbereich: +5 bis +12 °C bei 25 °C UT und 60 % RF Klimaklasse: N (+16 bis +32 °C)
  • 24 Monate Vor Ort  Gewährleistung  ( jetzt auch bei Cool Produkten 24 Monate vor ORT ) in Deutschland

    12 Monate Materialgewähr für Kunden im Ausland 

  • ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

  • Bei Messegeräten für Gewerbe  6 Monate Vor Ort Gewähr in Deutschland und  6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland 

  • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
  •  
  • Zwischenverkauf vorbehalten
  • 24 Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf das NordCap Gesamtprogramm Kühltechnik sowie die NordCap PROJECT-LINE
  • 24 Monate Gewährleistung auf das NordCap Gesamtprogramm Koch- und Spültechnik (12 Monate Lohn & Teile plus 12 Monate Teile)
  • 24  Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf unser NordCap COOL-LINE-Programm. 
  • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

Die ausführlichen Gewährleistungsbedingungen können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Sie stellen eine freiwillige zusätzliche Leistung seitens NordCap dar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Bitte beachten Sie, dass nur das vollständig ausgefüllte und an NordCap zurückgesandte Inbetriebnahmeprotokoll Spültechnik zum Gewährleistungsanspruch berechtigt.

Sie benötigen schnellen und professionellen Service innerhalb des Gewährleistungszeitraums? Kein Problem! Bitte füllen Sie hierzu unseren Gewährleistungsantrag aus.

 

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, falls sich der Preis dieses Artikels ändert bzw. Ihrem Wunschpreis entspricht.

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